Nie hätte ich gedacht, dass mein Blog-Beitrag zum Thema Einkommenssteuern für Startup-Gründer (https://rolandzeller.ch/2016/02/21/steueramt-vertreibt-startups-ins-ausland/) solch hohe Wellen wirft!
Der Beitrag wurde wurde über 10’000x gelesen und über 100x geteilt – das Thema scheint also wirklich die gesamte Startup-Community zu bewegen. Auch haben sich einige Exponenten direkt bei mir gemeldet und nicht zuletzt sind diverse Medienschaffende auf mich zugekommen.
Was in diesem Zusammenhang am meisten interessierte, sind folgende Fragen:
Geht es um den Wohnsitz des Gründers oder den Firmensitz des Startups?
Die Einschätzung des Firmenwerts wird am Sitz der Gesellschaft (z.Bsp ZH) festgelegt. Die Wohnsitzkantone der Aktionäre übernehmen dann diese Einschätzung in der Regel 1:1
Selbst wenn ein Gründer also in steuergünstigen Kantonen wie ZG oder SZ domiziliert ist, seine Firma aber in Zürich, trifft ihn die neue Praxis mit voller Schärfe.
Wieviele Fälle sind bis jetzt bekannt?
Ich weiss von einem ganz konkreten Fall aus erster Hand – von weiteren Fällen habe ich gehört. Ich wäre interessiert, von mehr Fällen zu hören. Ich werde diese sammeln und anonym aufbereiten.
Was gibt es für “Gegenstrategien”?
Als Gründer wohl echt nur die Möglichkeit, gleich ins Ausland zu gehen und dort zu gründen, resp. die Firma zu verlegen. Als Investor, das Investment über eine Investment-AG laufen zu lassen. Das ergibt zwar nach einem grossen Exit Doppelte Steuern (Gewinnsteuern AG + Einkommenssteuern bei Auszahlung an privat), aber immerhin entgeht man der jahrelangen Vermögenssteuer und man kann andere Aufwände abziehen und die Auszahlung staffeln.
Der Zürcher Regierungsrat behauptet, es sei ihm kein Fall eines Startups bekannt, das wegen dieser Regelung nicht in Zürich gegründet hat, oder weggezogen ist.
Wer kann hier konkrete Beispiele nennen?
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Ich kann nach wie vor nicht verstehen, wie es zu einer kurzsichtigen Fehleinschätzung der Situation durch Steuerbehörden und Regierungsrat kommen konnte. Die Schweiz verjagt die wirtschaftliche Zukunft der Schweiz ins Ausland und wird sich dann in ein paar Jahren fragen, warum alle tollen Ideen der hoch subventionierten Hochschulen im Ausland umgesetzt werden.
Ich bleibe dran!
Einverstanden, das ist nicht sehr gründerfreundlich!
Aber aufgepasst! Nur die Vermögenssteuer anzuschauen und dann das Ausland zu empfehlen, greift wohl etwas zu kurz! Was die Schweiz nach wie vor für Gründer extrem attraktiv macht, ist dass Gründer ohne Einschränkungen vom Privileg des steuerfreien privaten Kapitalgewinns geniessen, wenn sie ein erfolgreiches Exit hinlegen, das im Gegensatz zu den meisten Ländern im Ausland! Dies wird in den meisten Fällen die Vermögenssteuern um ein mehrfaches aufwiegen.
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Jein! Ich stimme überein, dass das Thema vielschichtig und komplex ist – aber zum Thema “steuerfreier Kapitalgewinn” gibt es mittlerweile ganz viele Ausnahmen. Kommt dazu, dass es keine Garantie gibt, dass ein Gründer nach 5-7 Jahren Unternehmertum wirklich einen tollen Exit hinlegt. Wenn es schief läuft, hat er nebst seinen Ersparnissen auch noch Schulden angehäuft, um jahrelange Vermögenssteuern zahlen zu können..
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Trifft leider auch nur zu, wenn die Gründer über mehrer Jahre ein angemesses C-level Salär bezogen haben oder ausreichend Rechtsbesitand geniessen, sollten sie in einem Earn-Out der Firma erhalten bleiben/müssen. Denn sonst macht ebenfalls das Zürcher Steueramt sehr aktiv die Hand auf und deklariert den gemeinten Kapitalgewinn ganz einfach mal als verstecktes Einkommen…
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