Zürcher Startup-Steuer ist Geschichte!

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Wie bereits in meinem letzten Blogbeitrag erwähnt, ist in den letzten Wochen in der Zürcher Finanzdirektion in Sachen “Startup-Steuer”  langsam aber sicher Einsicht eingekehrt. Und heute ist es soweit, veröffentlicht doch die Finanzdirektion folgende Medienmitteilung, in der sie ankündigt, die schädliche Startup-Steuer fallen zu lassen.

Allerdings besteht auch aufgrund der neu erlassenen Weisung ein gewisser Spielraum, was in Steuersachen durchaus üblich ist. Es ist von “Firmen im Aufbau” für die Definition von Startups die Rede, ebenso wird der Substanzwert nur als Basis genommen, bis “repräsentative Geschäftsergebnisse” vorliegen. Allerdings wird auch klar gesagt, dass Investorenpreise nicht als Basis für die Bewertung hinzugezogen werden können.

Alles sehr gummig und nicht sehr präzise! Allerdings scheinen sowohl der Finanzdirektor Ernst Stocker, wie auch die Steuerverwaltung begriffen zu haben, dass man nicht virtuell-spekulative Vermögenswerte besteuern kann, was schon ein sehr grosser Erfolg ist und mich positiv stimmt.

Es wird nun darauf ankommen, wie die neue Weisung in der Praxis umgesetzt wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass man hier der Steuerverwaltung ganz genau auf die Finger schauen muss, damit hier nicht wieder übertrieben wird!

Alles in allem ist heute aber ein sehr erfreulicher Tag für Zürcher Startups. Dank grossem Druck der Startup-Szene und einzelnen Exponenten der Politik wurde dieses Ergebnis erreicht. Ich kenne die meisten Exponenten, die unermüdlich, unentgeltlich und mit grossem Einsatz für diese Praxisänderung gekämpft haben – ich war hier nur ein kleines Zahnrad. Danke Euch ganz herzlich für Euren Einsatz!