Wieso Airlines kein Bargeld haben….

Wer dieser Tage bei einer Airline seine Flüge annulliert, erwartet eine Rückerstattung des vor Wochen oder Monaten bezahlten Ticketbetrags. Meist erhält man aber keine Antwort, oder lediglich einen Gutschein.

Warum das so ist, zeigt diese Grafik aus “Bloomberg” deutlich – es fehlt den Airlines an Cash! Das für die Flüge in die Frühlings- oder Sommerferien bezahlte Geld, wurde weit vor dem Boarding, für den laufenden Betrieb verwendet. Im Fall der Lufthansa besteht die vorhandene Liquidität offenbar zu mehr als 70% aus Kunden-Vorauszahlungen….!!!

 

tug of war

Daher haben viele Airlines Rückerstattungen an Privatkunden, aber auch Reisebüros und Reiseveranstalter eingestellt. Die Reisebüros wiederum sitzen im Sandwich, sind (je nach Konstellation) für die Rückerstattungen an ihre Kunden haftbar und müssen jetzt befürchten, wegen der Praxis der Airlines in Konkurs zu geraten. Zwar fordern die Reisebüro-Verbände seit langem eine Kundengeld-Absicherung, nur wurde diese Forderung von den Airlines seit Jahren vom Tisch gewischt…und es wurden munter weiter Kundengelder als Betriebskapital missbraucht.

Wir kennen das Spiel von den Banken vor/während der Finanzkrise. Es werden Risiken eingegangen, da man als Management davon ausgeht, im Krisenfall sowieso vom Staat gerettet zu werden –> too big to fail – oder systemrelevant, wie das auf gut deutsch heisst.

Dies ist mit Sicherheit auch bei den Netzwerk-Airlines wie Swiss/Lufthansa der Fall. Gerade in der Schweiz haben wir schon einmal erlebt, was eine Airline-Pleite an Folgeschäden verursacht – das will man nicht nochmal erleben und die Politik ist dementsprechend gefügig.

Die ehemaligen Staats-Airlines, wie Swiss/Lufthansa/Austrian, British/Iberia oder AirFrance/KLM und SAS gehören vom Staat* gerettet und sollen auch in Privatbesitz bleiben. Gleichzeitig soll der Gesetzgeber nun aber mit harten Auflagen an das Eigenkapital von Airlines dafür Sorgen, dass sich diese in Zukunft nicht auf Kosten von Kunden-Vorauszahlungen finanzieren dürfen. Kundengelder gehören über eine Fondslösung oder eine Insolvenz-Versicherung abgesichert, wie das Reiseveranstalter seit mehr als zwei Jahrzehnten von Gesetzes wegen tun müssen.

*tbd: welcher Staat im Falle der LH

 

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