Zürcher Startup-Steuer ist Geschichte!

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Wie bereits in meinem letzten Blogbeitrag erwähnt, ist in den letzten Wochen in der Zürcher Finanzdirektion in Sachen “Startup-Steuer”  langsam aber sicher Einsicht eingekehrt. Und heute ist es soweit, veröffentlicht doch die Finanzdirektion folgende Medienmitteilung, in der sie ankündigt, die schädliche Startup-Steuer fallen zu lassen.

Allerdings besteht auch aufgrund der neu erlassenen Weisung ein gewisser Spielraum, was in Steuersachen durchaus üblich ist. Es ist von “Firmen im Aufbau” für die Definition von Startups die Rede, ebenso wird der Substanzwert nur als Basis genommen, bis “repräsentative Geschäftsergebnisse” vorliegen. Allerdings wird auch klar gesagt, dass Investorenpreise nicht als Basis für die Bewertung hinzugezogen werden können.

Alles sehr gummig und nicht sehr präzise! Allerdings scheinen sowohl der Finanzdirektor Ernst Stocker, wie auch die Steuerverwaltung begriffen zu haben, dass man nicht virtuell-spekulative Vermögenswerte besteuern kann, was schon ein sehr grosser Erfolg ist und mich positiv stimmt.

Es wird nun darauf ankommen, wie die neue Weisung in der Praxis umgesetzt wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass man hier der Steuerverwaltung ganz genau auf die Finger schauen muss, damit hier nicht wieder übertrieben wird!

Alles in allem ist heute aber ein sehr erfreulicher Tag für Zürcher Startups. Dank grossem Druck der Startup-Szene und einzelnen Exponenten der Politik wurde dieses Ergebnis erreicht. Ich kenne die meisten Exponenten, die unermüdlich, unentgeltlich und mit grossem Einsatz für diese Praxisänderung gekämpft haben – ich war hier nur ein kleines Zahnrad. Danke Euch ganz herzlich für Euren Einsatz!

 

Startup-Steuer: Positive Signale aus der Finanzdirektion

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Seit rund zwei Jahren hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich Gründer und Frühinvestoren von Startups mit happigen Vermögenssteuer-Rechnungen verschreckt. Denn wider jeglicher Logik wurden Preise aus Finanzierungsrunden als “Verkehrswert” betrachtet und die Besitzer von Startup-Aktien in manchen Fällen mit horrenden Vermögenssteuern bestraft.

Mittlerweile wurde die Liste der Kantone, die den Sachverhalt genau gegenteilig wie Zürich handhaben immer länger und länger (siehe Bericht). In der Tat fand sich in einer Umfrage bei den verschiedenen Finanzdirektionen/Steuerämtern in der Schweiz nicht ein einziger Kanton, der die Zürcher Praxis übernimmt – der Kanton Zürich steht also schweizweit alleine da und ist als Startup-Standort sehr unattraktiv geworden.

So langsam scheinen nun auch Finanzdirektion und Steueramt in Zürich aufzuwachen. Nachdem die Zürcher Startup-Steuer von deren Exponenten bisher immer standhaft verteidigt wurde, scheint man nun offen für eine Kehrtwende. Eine Fachkommission mit Vertretern aus Finanzdirektion, Steuerverwaltung und der Wirtschaft wurde gebildet und man sucht nun aktiv einen Weg aus der Sackgasse, sprich die “Startup-Steuer” wieder abzuschaffen.

Wie man sich aber gut vorstellen kann, ist es mit dem guten Willen einer Regierung und Verwaltung alleine nicht getan. In der Praxis müssen Richtlinien überarbeitet werden und allfällig neue Regelungen sauber durchdacht und formuliert werden. Zudem muss man wohl auch entscheiden, was mit den bemitleidenswerten Startup-Shareholdern passiert, welche die letzten Jahre eine solche Steuerrechnung zahlen mussten oder momentan einen Rekurs am Laufen haben.

Insgesamt bin ich aber sehr positiv, dass Regierungsrat Ernst Stocker sein Versprechen “Startups sollen es in Zürich mindestens ebenso gut haben, wie im Rest der Schweiz”, doch noch einlöst. Ich bin guter Hoffnung, dass dieses Thema bis Ende Jahr erledigt ist und wir uns alle – Politik wie Startups – im 2017 wieder anderen Themen widmen können.

 

Startup-Gründer-Steuern zum Zweiten

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Nie hätte ich gedacht, dass mein Blog-Beitrag zum Thema Einkommenssteuern für Startup-Gründer (https://rolandzeller.ch/2016/02/21/steueramt-vertreibt-startups-ins-ausland/) solch hohe Wellen wirft!

Der Beitrag wurde wurde über 10’000x gelesen und über 100x geteilt – das Thema scheint also wirklich die gesamte Startup-Community zu bewegen. Auch haben sich einige Exponenten direkt bei mir gemeldet und nicht zuletzt sind diverse Medienschaffende auf mich zugekommen.

Was in diesem Zusammenhang am meisten interessierte, sind folgende Fragen:

Geht es um den Wohnsitz des Gründers oder den Firmensitz des Startups?
Die Einschätzung des Firmenwerts wird am Sitz der Gesellschaft (z.Bsp ZH) festgelegt. Die Wohnsitzkantone der Aktionäre übernehmen dann diese Einschätzung in der Regel 1:1
Selbst wenn ein Gründer also in steuergünstigen Kantonen wie ZG oder SZ domiziliert ist, seine Firma aber in Zürich, trifft ihn die neue Praxis mit voller Schärfe.

Wieviele Fälle sind bis jetzt bekannt?
Ich weiss von einem ganz konkreten Fall aus erster Hand – von weiteren Fällen habe ich gehört. Ich wäre interessiert, von mehr Fällen zu hören. Ich werde diese sammeln und anonym aufbereiten.

Was gibt es für “Gegenstrategien”?
Als Gründer wohl echt nur die Möglichkeit, gleich ins Ausland zu gehen und dort zu gründen, resp. die Firma zu verlegen. Als Investor, das Investment über eine Investment-AG laufen zu lassen. Das ergibt zwar nach einem grossen Exit Doppelte Steuern (Gewinnsteuern AG + Einkommenssteuern bei Auszahlung an privat), aber immerhin entgeht man der jahrelangen Vermögenssteuer und man kann andere Aufwände abziehen und die Auszahlung staffeln.

Der Zürcher Regierungsrat behauptet, es sei ihm kein Fall eines Startups bekannt, das wegen dieser Regelung nicht in Zürich gegründet hat, oder weggezogen ist.
Wer kann hier konkrete Beispiele nennen?

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Ich kann nach wie vor nicht verstehen, wie es zu einer kurzsichtigen Fehleinschätzung der Situation durch Steuerbehörden und Regierungsrat kommen konnte. Die Schweiz verjagt die wirtschaftliche Zukunft der Schweiz ins Ausland und wird sich dann in ein paar Jahren fragen, warum alle tollen Ideen der hoch subventionierten Hochschulen im Ausland umgesetzt werden.

Ich bleibe dran!