Seit Monaten brodelt das Thema Startup-Besteuerung in Zürich. Seitdem ich mich in diesem Thema öffentlich exponiert habe, vergeht kein Tag in dem ich nicht von einem Jungunternehmen darauf angesprochen werde. Mittlerweile hat sich auch etwas getan, mindestens bei verschiedenen Politikern, die im Kantonsrat das Thema aufgenommen haben.
Insbesondere hat sich Kantonsrätin Judith Bellaiche von den Grünliberalen in den letzten Wochen sehr im Thema Startup-Steuer engagiert und versucht, die Finanzdirektion zur Vernunft zu bringen. Ebenso haben die die bürgerlichen Parteien SVP/FDP/CVP gestern angekündigt, dass sie nächste Woche im Kantonsrat ein dringliches Postulat platzieren werden, welches verlangt, dass der Kanton Zürich Venture-Runden bei der Bewertung von Startups nicht mehr berücksichtigt und zur Praktiker-Methode (Formel Substanz/Ertragswert) zurückkehrt.
Offenbar wurde der politische Druck auch in der Finanzdirektion spürbar und so wurde mir und einigen weiteren Vertretern aus der Startup-Szene zugetragen, dass Regierungsrat Stocker und Steueramts-Chefin Züger heute zu einer kurzfristig ankündigten Pressekonferenz ins Steueramt eingeladen hätten.
Nach einigen Telefonaten war klar, dass Regierungsrat Stocker grosszügigerweise auch Vertretern aus der Startup-Szene erlaubt, an diesem Medienanlass dabei zu sein, primär als Beobachter/Gäste. So war also heute früh der Gang in die “Höhle der Löwen”, dem kantonalen Steueramt am Bändliweg in Zürich-Altstetten angesagt . Entgegen der bekannten Fernsehsendung werden hier aber kein Startup-Investitionen getätigt, sondern leider erheblich erschwert.
Die Medienkonferenz lief so ab, dass Regierungsrat Stocker die zahlreichen Medienvertretern (inkl. Tagesschau SRF) begrüsste und betonte, wie fest dass ihm Startups im Kanton Zürich am Herzen liegen und er gute Voraussetzungen für Innovation behalten resp. schaffen wolle. Dann folgten Ausführungen der Steueramts-Chefin Frau Marina Züger zum Thema und recht schnell wurde klar, dass die Finanzdirektion kein Jota von der vor 10 Wochen eingeführten “Lösung” abweichen will. Es wurde jedoch fleissig versucht, den Medienvertretern zu verkaufen, wie unbedeutend die getroffene Regel sei da nur ganz ganz wenige Startups (resp. deren Aktionäre) davon betroffen seien. Und wenn dann doch mal ein Startup-Gründer in Bedrängnis komme, weil er seine Steuern nicht bezahlen könne, dann werde man den Einzelfall anschauen… Zudem sei es in den meisten anderen Kantonen auch nicht besser. Rechtssicherheit und gute Rahmenbedingungen für Startup-Gründer/Investoren sehen anders aus – es läuft auf pure Beamtenwillkür hinaus!
Es wurde uns als Startup-Vertreter dann auch erlaubt, Fragen zu stellen und wir konnten auch gegenüber den Medien Stellung beziehen. Die Tagesschau hat dazu heute Abend einen recht kritischen Bericht gesendet:
Und auch das Schweizer Radio haut in dieselbe Kerbe:
Fazit:
Das Steueramt verteidigt seine kreative Praxis durch alle Böden und die Exekutive, vertreten durch Regierungsrat Stocker hat zwar nette Worte übrig, ändert aber nichts. Wenn der Kanton Zürich Startups hier behalten will, muss er entsprechende Voraussetzungen schaffen – dafür braucht es nicht einmal eine Gesetzesänderung, sondern einfach eine klare Anweisung des zuständigen Regierungsrates, dass das seit 2006 (!) vorhandene Gesetz nicht zum Nachteil von Startups ausgelegt wird – zurück zur bewährten Praktiker-Methode bei der Bewertung von Startups!
Ich werde mit all meiner Kraft versuchen, die jetzt in der Legislative (Kantonsrat) aufgegleisten Vorstösse zu unterstützen, damit dieser Steuer-Unsinn ein Ende hat. Dann hat Stocker keine andere Wahl mehr, als seine überkreativen Chefbeamten zurückzupfeifen.